Willkommen!
Wir begrüßen Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, dem Selbstverwaltungsorgan der in den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Unsere Mitglieder sind auch verkammerte Rechtsbeistände, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderer Zulassung unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftslandes sowie von Berufsträgern geführte juristische Personen.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist die an Mitgliedern zweitstärkste Kammer in der Bundesrepublik.
Aktueller Bericht des Präsidenten der BRAK zum beA
Anlässlich der 6. Sitzung der 6. Satzungsversammlung am 16.04.2018 in Berlin erstattete der BRAK-Präsident den nachfolgenden Bericht.
BRAK-Newsletter zum beA vom 19.04.2018
Wir weisen hin auf den aktuellen Newsletter der BRAK zum beA vom 19.04.2018
Anordnung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG (Geldwäschebeauftragter)
Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 GwG i.d.F. vom 23.06.2017 (BGBl. I S. 1822) kann die Rechtsanwaltskammer anordnen, dass und unter welchen Voraussetzungen ihre Mitglieder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben. Auf dieser Grundlage hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main eine Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten getroffen, die Sie nebst Erläuterungen hier finden. Die Bestellung oder Entpflichtung des Geldwäschebeauftragten ist der Rechtsanwaltskammer vorab mitzuteilen.
Verbundene Einrichtungen
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