Die besonderen Möglichkeiten einer Rechtsanwaltsgesellschaft setzen zusätzlich zu dem handelsregisterrechtlichen Verfahren noch die Zulassung zur Rechtsanwaltsgesellschaft durch die Rechtsanwaltskammer voraus. Bitte drucken Sie die benötigten Formulare aus und senden diese mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer.