Verlegung des Kanzleisitzes
 
Sind Sie bereits als Rechtsanwalt im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer zugelassen und wollen nunmehr Ihre Kanzlei in den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verlegen, so haben Sie gemäß
§ 27 III die Aufnahme in die Kammer Frankfurt mit den folgenden Formularen zu beantragen:
 
Fragebogen zum Antrag auf Kammerwechsel gemäß §27 III BRAO
Antrag auf Aufname in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung

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letzte Änderung 30.12.2009 15:57