Sind Sie bereits als Rechtsanwalt im Bezirk einer anderen
Rechtsanwaltskammer zugelassen und wollen nunmehr Ihre Kanzlei in den Bezirk der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verlegen, so haben Sie gemäß
§ 27 III die Aufnahme in die Kammer Frankfurt mit den folgenden Formularen zu beantragen: |