Gebühren
 

Für die einzelnen Anträge fallen folgende Gebühren an, die auf das Konto bei der Postbank Frankfurt, BLZ 500 100 60, Kto-Nr.: 133 68 606 zu überweisen sind:


(Wieder-) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft EUR 160,00
  Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung § 27 Abs. 3 BRAO) EUR   60,00
Aufnahme europäischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in die Rechtsanwaltskammer (§§ 2 ff. EuRAG) EUR 160,00
Aufnahme einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts aus WTO-Staaten in die Rechtsanwaltskammer (§ 206 BRAO) EUR 160,00
Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft EUR 500,00
  Zulassung einer Zweigstelle einer Rechtsanwaltsgesellschaft EUR 250,00
  

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letzte Änderung 30.12.2009 15:57