| Richtlinien |
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Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main überwacht als zuständige Stelle gemäß § 76 BBiG die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung sowie beruflichen Umschulung und fördert diese durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden. Sie hat zu diesem Zweck Ausbildungsberater bestellt. Die Ausbildungsberater der Rechtsanwalts- und Notarkammer sind im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes als Beauftragte der zuständigen Stelle tätig. Sie sind berechtigt, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu verlangen, entsprechende Unterlagen einzusehen und die Ausbildungsstätten zu besichtigen. I. Dem Ausbildungsberater obliegt insbesondere: 1. Beratung der Ausbildenden und Ausbilder1.1. Beratung über die Voraussetzung der Berufsausbildung. 1.2. Beratung über die Durchführung der Berufsausbildung. 2. Beratung der Auszubildenden, z.B.:
3. Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung
Allgemeine Verfahrensvorschriften Der Ausbildungsberater berät und überwacht unter anderem:
Der Ausbildungsberater weist sich auf Wunsch durch eine von der Kammer Die bei der Beratung und Überwachung festgestellten Mängel sind der Kammer mitzuteilen. Vertrauliche Mitteilungen und der Geheimhaltungspflicht unterliegende Festellungen sind hierbei als solche zu kennzeichnen. Zu den Einzelheiten seiner Aufgaben und zur Art der Durchführung dieser Aufgaben können dem Ausbildungsberater Weisungen nur von der Rechtsanwalts- und Notarkammer erteilt werden. | |
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Ausbildungsberater der Kammer |