Ausbildungsabteilung

Die Rechtsanwaltskammer ist gem. § 71 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 9 BBiG zuständige Stelle für den Bereich der Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Sie führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, in das der Berufsausbildungsvertrag und wesentliche Änderungen seines Inhalts einzutragen sind. Zur Beratung der Auszubildenden und Ausbilder hat sie Ausbildungsberater ( Richtlinien der Ausbildungsberatung) bestellt. Einmal jährlich nimmt sie die Zwischenprüfung ab und führt zwei Mal im Jahr Abschlussprüfungen durch. Gem. § 76 Abs. 1 BBiG überwacht und fördert sie die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung (§§ 68 ff. BBiG), der Berufsausbildung (§§ 4 ff. BBiG) und der beruflichen Umschulung (§§ 58 ff. BBiG) und ist zuständige Stelle für die Durchführung der beruflichen Fortbildung (§ 53 ff. BBiG).

Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis hat sie gem. § 111 Abs. 2 ArbGG einen Schlichtungsausschuss gebildet, der vor Einschaltung des Arbeitsgerichtes über die Geschäftsstelle -Ausbildungsabteilung- anzurufen ist.

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last modified11.01.2012 14:22