| Fortbildungsprüfung zum Rechtsfachwirt/Notarfachwirt |
Ende August 2001 ist eine bundeseinheitliche Verordnung über
die Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" (BGBl.
I, 2250) in Kraft getreten. Mit der Verordnung ist es gelungen, einen
bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu schaffen.
Eine bundeseinheitliche Verordnung für die Qualifikation zum/zur
Notarfachwirt/in gibt es nicht. Dennoch hat die Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main die Lehrinhalte und das Prüfungsverfahren der
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
"Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin"
angepasst.
Die Lehr- und Prüfungsinhalte ergeben sich aus der
"Prüfungsordnung für die Durchführung von
Fortbildungsprüfungen zur Geprüften Rechtsfachwirtin und zum
Geprüften Rechtsfachwirt und zur Notarfachwirtin und zum
Notarfachwirt" vom 28. Juni 2003.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main erhebt derzeit eine Prüfungsgebühr in Höhe von 260,00 EUR.
Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsabteilung,
Tel. 069/170098-41 oder -42.
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Die vorbereitenden Lehrgänge werden von der Fortbildungs- und Service
GmbH durchgeführt