Fortbildungsprüfung zum Rechtsfachwirt/Notarfachwirt

Ende August 2001 ist eine bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" (BGBl. I, 2250) in Kraft getreten. Mit der Verordnung ist es gelungen, einen bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss zu schaffen.
Eine bundeseinheitliche Verordnung für die Qualifikation zum/zur Notarfachwirt/in gibt es nicht. Dennoch hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Lehrinhalte und das Prüfungsverfahren der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" angepasst.
Die Lehr- und Prüfungsinhalte ergeben sich aus der "Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zur Geprüften Rechtsfachwirtin und zum Geprüften Rechtsfachwirt und zur Notarfachwirtin und zum Notarfachwirt" vom 28. Juni 2003.

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main erhebt derzeit eine Prüfungsgebühr in Höhe von 260,00 EUR.

Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsabteilung,
Tel. 069/170098-41 oder -42.

Fortbildungsverordnung
Prüfungsordnung
Prüfungstermine

Die vorbereitenden Lehrgänge werden von der Fortbildungs- und Service GmbH durchgeführt

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Letzte Änderung: 27.06.2010 12:58