| Berufsschulen |
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses ergibt sich aus dem Hessischen Schulgesetz. Es ist diejenige Berufsschule zu besuchen, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort (Kanzleisitz) liegt. Der Ausbildende hat den Auszubildenden bei der Berufsschule an- und abzumelden und ihn zum Berufsschulbesuch anzuhalten.
Anschriften der Berufsschulen |
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