Neuer Ausbildungsberuf Legal Assistant

Im Jahr 2007 hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main dem Bundesjustizministerium den Entwurf für einen neuen Ausbildungsberuf "Legal Assistant" vorgelegt, der das Ausbildungspotential der international tätigen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien aufgreifen soll. Den dort tätigen Kolleginnen und Kollegen mangelt es häufig an geeigneten Fachkräften, da die herkömmliche Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten die Aufgabengebiete dieser Kanzleien nicht abdeckt, andererseits aber Kenntnisse vermittelt, die in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien nicht benötigt werden. Kernkompetenzen wie RVG und Zwangsvollstreckungsrecht sind wenig gefragt, von grundlegender Bedeutung ist dagegen die Kommunikation in englischer Sprache (einschließlich legal english) sowie das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge.
Viele dieser Kanzleien sind daher aus der Ausbildung ausgestiegen. Mit dem vorgelegten Plan ist ein Berufsbild entworfen worden, das hier Abhilfe schaffen soll. Vorgesehen ist ein eigenständiger Beruf im dualen Ausbildungssystem (dreijährige Berufsausbildung in Kanzlei und Berufsschule).
Während der gesamten 3 Jahre steht Englisch auf dem Ausbildungsplan, zudem ist ein halbjähriges Praktikum im Ausland vorgesehen. Weitere Einzelheiten können Sie nachfolgend den Entwürfen der schulischen und betrieblichen Ausbildungspläne entnehmen.

Betrieblicher Ausbildungsplan

© Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 1998-2012
Letzte Änderung 30.12.2009 15:52