Bundeseinheitlicher/europäischer Anwaltsausweis
 

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat einen bundeseinheitlichen Anwaltsausweis entwickelt. Dieser ist auch europäischer und internationaler Anwaltsausweis. Er gibt Ihre Berufseigenschaft als Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt wieder und weist Sie als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aus.
Die Ausstellung des Ausweises ist für Sie kostenfrei.

Fordern Sie hier das Antragsformular für die Ausstellung des Anwaltsausweises an.

Die Geschäftsstelle stellt Ihnen dann ein individuell nummeriertes Antagsformular zur Verfügung das auszufüllen und mit einem Passfoto (Passbild 5 x 4cm) versehen zurückzusenden ist. Wir bitten um Verständnis, wenn die Bearbeitungsdauer bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen
Frau Jöckel (Tel.: 0 69 / 17 00 98-90, E-Mail: Joeckel@rak-ffm.de)
zur Verfügung.

HINWEIS: Der Anwaltsausweis kann gleichzeitig Signaturkarte zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr seinen.Weitere Informationen finden Sie hier

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last modified31.10.2010 11:25