Beitragsordnung
2012
a) Der
von jedem Mitglied zu zahlende Beitrag für das Geschäftsjahr 2012 beträgt 260,00
€ und ist bis spätestens
b) Während des Geschäftsjahres neu zugelassene oder
ausscheidende Mitglieder entrichten den Beitrag anteilig, und zwar die neu
zugelassenen von dem 1. des auf die Zulassung folgenden Monats an, die
ausgeschiedenen bis zum Ende des Monats, in dem die Löschung erfolgt.
c) Der Schatzmeister kann auf Antrag im Einzelfall aus
Billigkeitsgründen den von der Kammerversammlung beschlossenen Beitrag ganz
oder teilweise stunden, ermäßigen oder erlassen. Billigkeitsgründe liegen
insbesondere vor, wenn sich aus den Einkommensnachweisen des Antragstellers
ergibt, dass er aufgrund seiner gesamten Lebensumstände den Beitrag nicht oder
nur teilweise aufbringen kann. Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main bis spätestens zum
d) Für die Bearbeitung von Anträgen auf Gestattung von
Fachanwaltsbezeichnungen sind mit Antragstellung 350,00 € als
Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen.
e)
Für die
Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung eines Amtlichen
Prüfsiegels der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und/oder des Fortbildungszertifikates
der Bundesrechtsanwaltskammer sind mit Antragstellung 75,00 € als
Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen.
f) Die
Rechtsanwaltskammer kann gemäß §§ 192 Abs. 1 BRAO, 39 EuRAG
für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren erheben. Die Höhe der Gebühren für den Zulassungsbereich
und die Bestellung eines Vertreters werden wie folgt festgesetzt:
Zulassung eines Einzelmitgliedes 160,00 €,
Aufnahme
nach Kammerwechsel 60,00 €,
Aufnahme
bzw. Zulassung eines ausländischen Mitglieds 160,00 €,
Zulassung
einer Rechtsanwaltsgesellschaft 500,00 €,
Bearbeitungsgebühr
für eine Zweigstelle einer RA-Gesellschaft 250,00 €,
Bearbeitungsgebühr
für eine Sitzverlegung einer RA-Gesellschaft 150,00 €
Rücknahme
des Antrages auf Zulassung/Versagung durch RAK 30,00 €,
Rücknahme
des Antrages auf Zulassung einer
RA-Gesellschaft/Versagung
durch RAK 150,00 €,
Bestellung
einer Vertreterin/eines Vertreters 25,00 €.
Die Gebühr ist mit Antragstellung fällig.
Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main
Prof.
Dr. Dr. Dr. Simon
Präsident