Gebührenschlichtung

 Schlichtungsordnung

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt hat ein Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten über Rechtsanwaltsgebühren eingerichtet.

An dem bereits bislang erfolgenden schriftlichen Vermittlungsverfahren bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer wird sich auch künftig nichts ändern.

Ein darüber hinausgehendes Schlichtungsverfahren wird in den Fällen durchgeführt, in welchen eine Einigung noch nicht im schriftlichen Verfahren bei der Geschäftsstelle erzielt werden konnte und sowohl der betroffene Kollege/Kollegin als auch der Mandant mit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens einverstanden sind.

Die Schlichter stammen aus dem Kreis der Schlichter im Verfahren der Obligatorischen Streitschlichtung nach § 15 a EGZPO.

Das Verfahren bestimmt der Schlichter. Auf Wunsch der Parteien soll er eine mündliche Schlichtungsverhandlung durchführen, die Rechtslage aus seiner Sicht darlegen und/oder einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.

Die Beteiligten haben an die Schlichter für das Verfahren insgesamt eine Gebühr von 100,- € zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten. Sofern über die Gebührentragung keine Einigung erfolgt, bestimmen die Schlichter nach billigem Ermessen, wer die Gebühr zu welchem Teil zu tragen hat.