Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Mitglied einer
Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammer ist ihr Selbstverwaltungsorgan und übt die
Berufsaufsicht über ihre Mitglieder aus, die ihre Berufsrechte und -pflichten als
unabhängige Organe der Rechtspflege wahrnehmen. Damit bilden die im Bezirk eines
Oberlandesgerichts zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kraft Gesetzes eine
Rechtsanwaltskammer. Aus historischer Entwicklung gibt es in Hessen zwei
Rechtsanwaltskammern, die Rechtsanwaltskammer Kassel und die Rechtsanwaltskammer Frankfurt
am Main. Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sind in sechs
Landgerichtsbezirken, Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau,
Limburg und Wiesbaden tätig. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern sind auch
Rechtsbeistände, ausländische Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte mit besonderer Zulassung
unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftslandes sowie künftig auch von Berufsträgern
geführte juristische Personen.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist damit an Mitgliedern
zweitstärkste Kammer in der Bundesrepublik.
Die anwaltlichen Rechte und Pflichten sowie den Funktionsbereich der Selbstverwaltung der
Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltskammer regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung
für Rechtsanwälte (BORA).
Die berufsrechtlichen Regelungen sind hier zu finden.
Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich überwiegend aus § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Danach obliegen der Kammer insbesondere folgende Aufgaben:
Sie
Die Rechtsanwaltskammer
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main unterhält auch eine