Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammer ist ihr Selbstverwaltungsorgan und übt die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder aus, die ihre Berufsrechte und -pflichten als unabhängige Organe der Rechtspflege wahrnehmen. Damit bilden die im Bezirk eines Oberlandesgerichts zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kraft Gesetzes eine Rechtsanwaltskammer. Aus historischer Entwicklung gibt es in Hessen zwei Rechtsanwaltskammern, die Rechtsanwaltskammer Kassel und die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sind in sechs Landgerichtsbezirken, Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden tätig. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern sind auch Rechtsbeistände, ausländische Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte mit besonderer Zulassung unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftslandes sowie künftig auch von Berufsträgern geführte juristische Personen.
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist damit an Mitgliedern zweitstärkste Kammer in der Bundesrepublik.

Die anwaltlichen Rechte und Pflichten sowie den Funktionsbereich der Selbstverwaltung der Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltskammer regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Die berufsrechtlichen Regelungen sind hier zu finden.

Aufgaben

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich überwiegend aus § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Danach obliegen der Kammer insbesondere folgende Aufgaben:

Sie

Die Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main unterhält auch eine

© Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 1998-2010
last modified 30.12.2009 15:10