| Ständiges Schiedsgericht |
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1. Als erste deutsche Rechtsanwaltskammer hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main 1995 ein Ständiges Schiedsgericht eingerichtet. Sie versteht die Einrichtung ihres Ständigen Schiedsgerichts als Angebot an Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten, die eine Konflikt- entscheidung durch Dritte wünschen, eine staatlich-hoheitliche Entscheidung durch die Justiz aber für entbehrlich halten. 2.
Für die Rechtsgebiete Gesellschaftsrecht,
Handels- und Handelsvertreterrecht, Baurecht und Architektenrecht
sowie für Auseinandersetzungen aus freiberuflichen Sozietäten, Gesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften steht für jedermann, nicht nur
für Parteien aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am
Main, eine Kammer des Schiedsgerichts zur Verfügung. Die Besetzung
der für einen Rechtsstreit zuständigen Kammer (Vorsitzender
und Beisitzer) ist von vornherein bestimmt. Das Schiedsgericht "steht"
also bereits. Die Parteien, die sich auf die Zuständigkeit des
Ständigen Schiedsgerichts verständigt haben, können
den Rechtstreit sofort mit der Erhebung der Klage beginnen. Sie
müssen anwaltlich vertreten sein. Schiedsrichter sind
Rechtsanwälte, die über nachgewiesene Erfahrungen in
Schiedsgerichtsverfahren verfügen und die ihre Tätigkeitsschwerpunkte in den sachlichen Bereichen haben, für die die jeweilige Kammer des Schiedsgerichts zuständig ist. |