| Gebührenabteilung |
Die Gebührenabteilung erstellt in Gebührenstreitigkeiten zwischen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Mandant/in nach § 14 Abs. 2 RVG im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten über die Angemessenheit der Gebührenforderung, sofern es sich um eine Honorarforderung auf Basis einer Vergütungsvereinbarung oder um Rahmengebühren handelt.
Darüber hinaus beantwortet die Gebührenabteilung Anfragen von Behörden zu Gebührenproblemen.