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  582 + +  Veranstaltung der Hessischen Justizakademie 23.06.2010, 13:04  
  Die Hessische Justizakademie bietet zur Teilnahme auch von Rechtsanwälten folgende Veranstaltung an:


"Menschenwürde in Theorie und Praxis"
vom 6. bis 8. Sept. 2010 in Grünberg/Oberhessen

Montag, 6. September:
10.45 Uhr - Begrüßung und Einführung in das Thema

11.00 Uhr
"Wie die Menschenwürde ins Recht kam - von der UN Charta bis zum Lissabon-Vertrag"
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dr. Tiedemann

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
"Menschenwürde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts"
Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Christine Hohmann -Dennhardt

16.00 Uhr bis 18.00 Uhr:
"Rezeption der Menschenwürde in der juristischen Doktrin in Deutschland"
angefragt bei Prof. Dr. Poscher, Freiburg

Dienstag: 7. September:
9.00 Uhr bis 11.00 Uhr "Philosophiegeschichte der Menschenwürde"
Prof. Rehbock, Gießen

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - "Menschenwürde im interkulturellen Vergleich"
Prof. Bielefeld, Berlin

Mittwoch, 8. September:
9.00 - "Identitätstheorie der Menschenwürde" -
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dr. Tidemann
11.00Uhr - "Menschenwürde und Menschenrechte - Dr. Dr. Tiedemann
14.0 Uhr Falldiskussion - Dr. Dr. Tidemann
15.00 Uhr Ende


Die teilnehmenden Rechtsanwälte müsste ihre Reisekosten sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Hotel bezahlen. Die Tagungspauschale für diese dreitägige Veranstaltung beträgt 189,00 €. Tagungsgebühren werden nicht erhoben. Die Hotelkosten müssten vor Ort bezahlt werden.

Die Anmeldung sollte den Namen, sowie die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Anschrift enthalten. In aller Regel erhalten die Teilnehmer die Einladung von der Justizakademie elektronisch übersandt; auf Wunsch kann die Übersendung aber auch per Post erfolgen. Anmeldungen sollten zeitnah, spätestens bis 10. Juli 2010 erfolgen.

Anmeldungen sind zu richten an:
per elektronische Post:
Justizakademie@hmdj.hessen.de

oder auf dem Postweg:

Hessische Justizakademie, Josef-Baum-Haus 1
65199 Wiesbaden,
 
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  581 + +  Zugang zum Anwaltsnotariat - Antragsfrist ! 22.06.2010, 15:58  
  Ab Mitte des Jahres 2011 wird für den Zugang zum Notaramt das Bestehen einer notariellen Fachprüfung vorausgesetzt. Die Prüfungsnote ist auch in Fällen konkurrierender Bewerbungen um eine Notarstelle von Bedeutung.
Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer hat - wie von der Bundesnotarkammer angekündigt - am 4. Januar 2010 seine Arbeit aufgenommen.
Die Termine für die erste notarielle Fachprüfung (Prüfungskampagne 2010) wurden in Heft 5/2010 der Deutschen Notar-Zeitschrift (DNotZ 2010, 321) wie folgt bekannt gegeben:

"Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer gibt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Bundesministeriums der Justiz über die notarielle Fachprüfung (NotFV) bekannt, dass die schriftliche Prüfung des ersten Prüfungstermins vom 4.10.2010 bis zum 8.10.2010 stattfinden wird. Die Aufsichtsarbeiten sind gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 NotFV an den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag anzufertigen.
Die Antragsfrist für die Zulassung zur Prüfung endet am 9.8.2010 (Eingang des Antrags beim Prüfungsamt).
Die Termine der mündlichen Prüfung werden nach Abschluss der Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten festgelegt und den zugelassenen Prüflingen schriftlich mitgeteilt.

Alle weiteren Informationen können im Internet auf den Seiten des Prüfungsamtes unter http://www.pruefungsamt-bnotk.de abgerufen werden.
 
  Geschäftsführung E-mail    

 
  580 + +  Fortbildungsveranstaltungen 26.05.2010, 10:49  
  Wir weisen auf die insbesondere für jüngere Kollegen geeignete Fortbildungsveranstaltungen der
Fortbildungs-und Service GmbH hin:

Taktik des Rechtsanwalts im Zivilprozess.Prozessvorbereitung und Prozessführung vom Auftrag bis zur Zwangsvollstreckung

und den

Powerworkshop Zwangsvollstreckungsrecht

hin. Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie hier: http://fsg-hessen.de/fsg/mailings/LegalEnglish20100523.pdf
 
  Geschäftsführung E-mail    

 
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