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582 + + 
Veranstaltung der Hessischen Justizakademie |
23.06.2010, 13:04 |
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Die Hessische Justizakademie bietet zur Teilnahme auch von Rechtsanwälten
folgende Veranstaltung an:
"Menschenwürde in Theorie und Praxis"
vom 6. bis 8. Sept. 2010 in Grünberg/Oberhessen
Montag, 6. September:
10.45 Uhr - Begrüßung und Einführung in das Thema
11.00 Uhr
"Wie die Menschenwürde ins Recht kam - von der UN Charta bis zum
Lissabon-Vertrag"
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dr. Tiedemann
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
"Menschenwürde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts"
Richterin am Bundesverfassungsgericht Dr. Christine Hohmann -Dennhardt
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr:
"Rezeption der Menschenwürde in der juristischen Doktrin in Deutschland"
angefragt bei Prof. Dr. Poscher, Freiburg
Dienstag: 7. September:
9.00 Uhr bis 11.00 Uhr "Philosophiegeschichte der Menschenwürde"
Prof. Rehbock, Gießen
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - "Menschenwürde im interkulturellen Vergleich"
Prof. Bielefeld, Berlin
Mittwoch, 8. September:
9.00 - "Identitätstheorie der Menschenwürde" -
Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dr. Tidemann
11.00Uhr - "Menschenwürde und Menschenrechte - Dr. Dr. Tiedemann
14.0 Uhr Falldiskussion - Dr. Dr. Tidemann
15.00 Uhr Ende
Die teilnehmenden Rechtsanwälte müsste ihre Reisekosten sowie die Unterkunfts-
und Verpflegungskosten im Hotel bezahlen. Die Tagungspauschale für diese
dreitägige Veranstaltung beträgt 189,00 €. Tagungsgebühren werden nicht erhoben.
Die Hotelkosten müssten vor Ort bezahlt werden.
Die Anmeldung sollte den Namen, sowie die Anschrift, Telefonnummer und
E-Mail-Anschrift enthalten. In aller Regel erhalten die Teilnehmer die Einladung
von der Justizakademie elektronisch übersandt; auf Wunsch kann die Übersendung
aber auch per Post erfolgen. Anmeldungen sollten zeitnah, spätestens bis 10.
Juli 2010 erfolgen.
Anmeldungen sind zu richten an:
per elektronische Post:
Justizakademie@hmdj.hessen.de
oder auf dem Postweg:
Hessische Justizakademie, Josef-Baum-Haus 1
65199 Wiesbaden, |
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Geschäftsführung  |
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581 + + 
Zugang zum Anwaltsnotariat - Antragsfrist ! |
22.06.2010, 15:58 |
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Ab Mitte des Jahres 2011 wird für den Zugang zum Notaramt das Bestehen einer
notariellen Fachprüfung vorausgesetzt. Die Prüfungsnote ist auch in Fällen
konkurrierender Bewerbungen um eine Notarstelle von Bedeutung.
Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer hat -
wie von der Bundesnotarkammer angekündigt - am 4. Januar 2010 seine Arbeit
aufgenommen.
Die Termine für die erste notarielle Fachprüfung (Prüfungskampagne 2010) wurden
in Heft 5/2010 der Deutschen Notar-Zeitschrift (DNotZ 2010, 321) wie folgt
bekannt gegeben:
"Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer gibt
gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Bundesministeriums der Justiz über
die notarielle Fachprüfung (NotFV) bekannt, dass die schriftliche Prüfung des
ersten Prüfungstermins vom 4.10.2010 bis zum 8.10.2010 stattfinden wird. Die
Aufsichtsarbeiten sind gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 NotFV an den Wochentagen Montag,
Dienstag, Donnerstag und Freitag anzufertigen.
Die Antragsfrist für die Zulassung zur Prüfung endet am 9.8.2010 (Eingang
des Antrags beim Prüfungsamt).
Die Termine der mündlichen Prüfung werden nach Abschluss der Bewertung der
schriftlichen Prüfungsarbeiten festgelegt und den zugelassenen Prüflingen
schriftlich mitgeteilt.
Alle weiteren Informationen können im Internet auf den Seiten des Prüfungsamtes
unter http://www.pruefungsamt-bnotk.de abgerufen werden. |
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Geschäftsführung  |
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580 + + 
Fortbildungsveranstaltungen |
26.05.2010, 10:49 |
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Wir weisen auf die insbesondere für jüngere Kollegen geeignete
Fortbildungsveranstaltungen der
Fortbildungs-und Service GmbH hin:
Taktik des Rechtsanwalts im Zivilprozess.Prozessvorbereitung und
Prozessführung vom Auftrag bis zur Zwangsvollstreckung
und den
Powerworkshop Zwangsvollstreckungsrecht
hin. Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie hier: http://fsg-hessen.de/fsg/mailings/LegalEnglish20100523.pdf |
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Geschäftsführung  |
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