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660 + + 
Soziale Netzwerke für Rechtsanwälte ? |
22.11.2012, 13:32 |
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Wir möchten auf die für das anwaltliche Marketing interessante Veranstaltung
hinweisen:
"Mit XING, Facebook & Co. zu neuen Mandaten?
Chancen und Risiken von Social Media für den Anwaltsmarkt"
Einzelheiten zu Inhalt, Referenten und Anmeldung entnehmen Sie bitte hier: http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/raka/news/archiv/SocialMed
ia.pdf. |
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Geschäftsführung  |
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659 + + 
Englische Rechtsformen für die Rechtsberatung |
07.11.2012, 11:14 |
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Brauchen Sie noch Fortbildungsstunden für den Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht? Brauchen Sie noch Nachweise zum Berufsrecht für das
Gütesiegel der BRAK oder der RAK-Ffm? Wollen Sie Ihr Fachenglisch etwas
aufpolieren?
Dann kommen Sie bitte am Freitag Nachmittag in die Kammer:
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
lädt ein in Kooperation mit Sydney Mitchell Solicitors, Birmingham, zum
Seminar:
"UK Company Law and rendering Legal services”
Advantages and disadvantages of and how to set up each of these entities:
"The UK Limited Liability Status (Ltd)”
"The UK Limited Liability Partnership (LLP)”
"The UK Partnership”
"ABS (Alternative Business Structures)”
By
John Irving (Partner, Sydney Mitchell LLP, Birmingham)
Kam Majevadia (Partner, Sydney Mitchell LLP, Birmingham)
Leanne Schneider-Rose (Sydney Mitchell LLP, Birmingham)
am Friday, 9th of November 2012, 4 pm - 6 pm
in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage, 60322
Frankfurt
Das Seminar wird in englischer Sprache gehalten. Die anschließenden
Fachgespräche werden begleitet von der deutsch-englischen Übersetzerin Elisabeth
Frech-Strothmann.
Angeboten werden Shortbread and Tea
Anmeldeformular per Fax finden Sie hier: http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/raka/news/archiv/Fax_UK_Co
mpany_Law.pdf
oder per e-mail an Frau Bese: bese@rak-ffm.de . |
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Geschäftsführung  |
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658 + + 
Berufsbetreuervergütung künftig umsatzsteuerfrei |
01.11.2012, 12:13 |
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Im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 konnte auf Betreiben des
Bundesjustizministeriums eine Einigung zur Umsatzsteuerfreiheit der
Berufsbetreuervergütung erzielt werden. Hierzu erklärt Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer ist eine verdiente
Anerkennung für die von ihnen geleistete
anspruchsvolle und schwierige Arbeit. Für eine angemessene Verbesserung der
Vergütung habe ich mich lange
eingesetzt. Berufsbetreuer sind eine wichtige Stütze unseres Betreuungswesens.
Eine gute rechtliche Betreuung ist Voraussetzung für das Wohl und die Teilhabe
der betreuten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Betreuer, die
hilfsbedürftigen Menschen zur Seite stehen, verdienen für ihre Arbeit Respekt
und Anerkennung, auch finanzielle.
Hintergrund:
Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von
Vormündern und Betreuern. Bislang
unterliegt diese Vergütung in der Regel der Umsatzsteuerpflicht. Im Jahr 2005
wurde eine Pauschalvergütung eingeführt. In diese Pauschale wurde auch die
gesetzliche Umsatzsteuer rechnerisch mit einbezogen. Denn es sollte nicht
jede(steuer-)gesetzliche Änderung zugleich die Abrechnungsgrundlage
verändern.
Die nunmehr gefundene Einigung der Koalition zur Änderung im Jahressteuergesetz
2013 hat zur Folge, dass sämtliche
Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern außerhalb ihres sonstigen Berufs oder
Gewerbes (beispielsweise als
Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Betreuten) von der Umsatzsteuer befreit
werden. Diese Umsatzsteuerbefreiung
führt faktisch zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer.
Denn die Pauschalvergütung, von der
bislang die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, steht künftig netto zur
Verfügung. Als Beispiel: Der
Einkommenszuwachs beträgt künftig in der höchsten Vergütungsstufe (Stundensatz
von 44 €) 7,02 € pro Stunde. |
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Geschäftsführung  |
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