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  660 + +  Soziale Netzwerke für Rechtsanwälte ? 22.11.2012, 13:32  
  Wir möchten auf die für das anwaltliche Marketing interessante Veranstaltung hinweisen:
"Mit XING, Facebook & Co. zu neuen Mandaten?
Chancen und Risiken von Social Media für den Anwaltsmarkt"

Einzelheiten zu Inhalt, Referenten und Anmeldung entnehmen Sie bitte hier: http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/raka/news/archiv/SocialMed ia.pdf.
 
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  659 + +  Englische Rechtsformen für die Rechtsberatung 07.11.2012, 11:14  
  Brauchen Sie noch Fortbildungsstunden für den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht? Brauchen Sie noch Nachweise zum Berufsrecht für das Gütesiegel der BRAK oder der RAK-Ffm? Wollen Sie Ihr Fachenglisch etwas aufpolieren?
Dann kommen Sie bitte am Freitag Nachmittag in die Kammer:

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
lädt ein in Kooperation mit Sydney Mitchell Solicitors, Birmingham, zum Seminar:

"UK Company Law and rendering Legal services”
Advantages and disadvantages of and how to set up each of these entities:
"The UK Limited Liability Status (Ltd)”
"The UK Limited Liability Partnership (LLP)”
"The UK Partnership”
"ABS (Alternative Business Structures)”


By
John Irving (Partner, Sydney Mitchell LLP, Birmingham)
Kam Majevadia (Partner, Sydney Mitchell LLP, Birmingham)
Leanne Schneider-Rose (Sydney Mitchell LLP, Birmingham)

am Friday, 9th of November 2012, 4 pm - 6 pm

in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage, 60322 Frankfurt

Das Seminar wird in englischer Sprache gehalten. Die anschließenden Fachgespräche werden begleitet von der deutsch-englischen Übersetzerin Elisabeth Frech-Strothmann.

Angeboten werden Shortbread and Tea

Anmeldeformular per Fax finden Sie hier: http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/raka/news/archiv/Fax_UK_Co mpany_Law.pdf
oder per e-mail an Frau Bese: bese@rak-ffm.de .
 
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  658 + +  Berufsbetreuervergütung künftig umsatzsteuerfrei 01.11.2012, 12:13  
  Im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 konnte auf Betreiben des Bundesjustizministeriums eine Einigung zur Umsatzsteuerfreiheit der Berufsbetreuervergütung erzielt werden. Hierzu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Berufsbetreuer ist eine verdiente Anerkennung für die von ihnen geleistete
anspruchsvolle und schwierige Arbeit. Für eine angemessene Verbesserung der Vergütung habe ich mich lange
eingesetzt. Berufsbetreuer sind eine wichtige Stütze unseres Betreuungswesens. Eine gute rechtliche Betreuung ist Voraussetzung für das Wohl und die Teilhabe der betreuten Menschen am Leben in der Gesellschaft. Betreuer, die hilfsbedürftigen Menschen zur Seite stehen, verdienen für ihre Arbeit Respekt und Anerkennung, auch finanzielle.
Hintergrund:
Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern. Bislang
unterliegt diese Vergütung in der Regel der Umsatzsteuerpflicht. Im Jahr 2005 wurde eine Pauschalvergütung eingeführt. In diese Pauschale wurde auch die gesetzliche Umsatzsteuer rechnerisch mit einbezogen. Denn es sollte nicht jede(steuer-)gesetzliche Änderung zugleich die Abrechnungsgrundlage verändern.
Die nunmehr gefundene Einigung der Koalition zur Änderung im Jahressteuergesetz 2013 hat zur Folge, dass sämtliche
Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern außerhalb ihres sonstigen Berufs oder Gewerbes (beispielsweise als
Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Betreuten) von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Umsatzsteuerbefreiung
führt faktisch zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer. Denn die Pauschalvergütung, von der
bislang die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, steht künftig netto zur Verfügung. Als Beispiel: Der
Einkommenszuwachs beträgt künftig in der höchsten Vergütungsstufe (Stundensatz von 44 €) 7,02 € pro Stunde.
 
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