Dr. Michael Griem wieder zum Kammerpräsidenten gewählt

Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main 

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat den Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Michael Griem erneut einstimmig zu ihrem Präsidenten gewählt. Zuvor hatte die jährliche Versammlung aller mehr als 18.700 Anwälte aus den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden den Kammervorstand neu bestimmt. 17 der 19 Mitglieder wurden im Amt bestätigt; für zwei weitere, die nicht wieder kandidierten, wurden Nachfolger berufen. Eine Besonderheit: Die Kammer hat für jeden Gerichtsbezirk eine bestimmte Zahl von Posten im Vorstand reserviert, damit keine Region zu kurz kommt. 

Griem erinnerte die Teilnehmer daran, dass jeder Anwalt vom kommenden Jahr an über ein besonderes elektronisches Postfach verfügen muss, um durch speziell gesicherte E-Mails Schriftsätze entgegennehmen zu können. Auch informierte er die Mitglieder darüber, dass nach einer Gesetzesänderung künftig die regionalen Kammern (und nicht mehr die Bundesrechtsanwaltskammer) die Aufsicht darüber haben werden, ob Kanzleien ausreichend Vorsorge gegen eine etwaige Geldwäsche von Mandanten treffen. Die nächsten Wahlen zum Vorstand stehen in zwei Jahren an – dann können wegen einer weiteren Gesetzesreform Mitglieder erstmals per Brief oder elektronisch abstimmen. Der bisherige Vorstand wurde entlastet und der Kassenbericht genehmigt. Griem zeichnete zudem 20 Anwälte aus, die seit genau 50 Jahren im Kammerbezirk berufstätig sind, von denen 11 die Ehrung persönlich entgegennahmen. 

Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der alle im Kammerbezirk ansässigen Anwälte angehören. Die Kammer ist unter anderem zuständig für die Zulassung von Anwälten und die Zertifizierung von Fachanwälten. Der Kammerbezirk reicht von Wiesbaden im Westen bis zur bayerischen Landesgrenze im Osten, von der südlichen Landesgrenze im Süden bis zur Region Gießen im Norden. Mit über 18.700 Rechtsanwälten ist die Kammer die – nach München – zweitgrößte Deutschlands.