Neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung zum 01.08.2015

Die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan wurde am 11.09.2014 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2014, S. 1490-1513) verkündet und tritt zum 01.08.2015 in Kraft. 

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der novellierten Verordnung bereits bestehen, können nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde. 

Die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan finden Sie hier: Neue Ausbildungsverordnung zum 2001.08.2015.pdf