Keine Rentenbefreiung für Syndikusanwalt

Wir weisen darauf hin, dass die Entscheidungsgründe aus einer der drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 (Az.: B 5 RE 3/14 R) zur Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherung nunmehr vorliegen.

Diese finden Sie unter: http://anwaltverein.de/downloads/DAV-BSG-Urteil-vom-03.04.2014-B -5-RE-3-14-R.pdf