Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Am 03.11.2017 hat der Bundesrat der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) zugestimmt, wobei er seine Zustimmung mit einigen Maßgaben verbunden hat (BR-Drucks. 645/17 (Beschluss)). Diese Maßgaben betreffen insbesondere die Verlängerung der Übergangsfrist für die "Durchsuchbarkeit" von elektronischen Dokumenten, die die BRAK erreichen konnte (vgl. BRAK-Nr. 506/2017 v. 24.10.2017), sowie die Möglichkeit, bei der Bekanntgabe von technischen Einzelheiten nach § 5 ERVV ein "Ablaufdatum" anzugeben. Mehr