Handreichung "Der behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte nach neuem Recht"

Wir weisen hin auf die vom Hessischen Datenschutzbeauftragten erarbeitete Handreichung „Der behördliche und betriebliche Datenschutzbeauftragte nach neuem Recht“. Den Text finden Sie hier zum Download. Mit unmittelbarer Geltung der DSGVO ab dem 25.05.2018 werden die derzeit für Datenschutzbeauftragte geltenden Regelungen abgelöst. Das Papier gibt Ihnen einen Überblick über die neue Rechtslage.