Umfrage zum zukünftigen besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Die BRAK wird aufgrund der Verpflichtung aus dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten zum 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation mit der Justiz abgewickelt wird. Das Postfach wird den Weg des Postversandes ersetzen. Die erhaltenen Nachrichten können aus dem beA ausgedruckt oder exportiert werden. Derzeit befindet sich die BRAK in der Entwicklungsphase der Postfächer. 


Die Online-Umfrage soll dabei helfen zu ermitteln, welche Anforderungen Sie als zukünftiger Nutzer des beA an das zu entwickelnde System haben. Die Umfrage wird kurzfristig bis zum 31.12.2014 verfügbar sein, um so zu gewährleisten, dass die Informationen direkt in den laufenden Entwicklungsprozess miteinbezogen werden. 

Zur Umfrage: http://www.fbgen.de/UMFRAGE/start.php?u=MTU1OQ

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