Syndikusanwälte - Information der Deutschen Rentenversicherung Bund

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechtsprechung des BSG vom 03.04.2014 zum Befreiungsrecht von Syndikusanwälten und dem einzuräumenden Vertrauensschutz hat die Deutsche Rentenversicherung Bund am 12.12.2014 folgende Informationen herausgegeben, über die die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Sie unter nachfolgendem link unterrichten möchte Syndikus- 12122014.pdf

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