Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte

Das BMJV hat sich entschlossen, eine Regelung zur Altersversorgung der Syndikusanwälte auf den Weg zu bringen. Der Bundesjustizminister Heiko Maas hat am 13. Januar 2015 beim Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgestellt. Maas beabsichtigt, das Berufsrecht zu ändern und dadurch Rechtssicherheit zu schaffen, damit Syndikusanwälte auch künftig Mitglied in den anwaltlichen Versorgungswerken bleiben können. Die Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte finden Sie hier:

Syndikusanwaelte-Eckpunkte.pdf

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